Das Schädlingsmonitoring nach HACCP-Grundsätzen spielt insbesondere in der lebensmittelverarbeitenden Industrie, aber auch im Einzelhandel eine wichtige Rolle. Damit eine möglichst hohe Lebensmittelsicherheit für Verbraucher gewährleistet werden kann, müssen viele Unternehmen ein HACCP-Konzept vorweisen. Wichtigstes Ziel ist es, die Gesundheit der Verbraucher nicht zu beeinträchtigen.
Ist HACCP gesetzlich vorgeschrieben?
Hinter der Abkürzung HACCP steht der sogenannte Hazard Analysis Critical Control Point, was so viel bedeutet, wie eine Risiko-Anlayse mit kritischen Kontroll-Punkten. Damit werden Maßnahmen beschrieben, um Lebensmittel unbedenklich auf den Markt bringen zu können. Eine der wichtigsten Aufgaben besteht darin, Gefahren, welche vom Verarbeitungs- und Herstellungsprozess von Lebensmitteln oder von fertigen Produkten ausgehen, zu analysieren, zu erkennen und die Risiken abzuschätzen.
Nach einer solchen Analyse und Bewertung können die geeigneten Maßnahmen eingeleitet werden. Kurzum kann ein HACCP-Konzept auch als Eigenkontrollsystem des Unternehmens bezeichnet werden. In erster Linie sind hiervon Lebensmittelunternehmer betroffen. Diese müssen nach der VO (EG) 852/2004 zwingend ein HACCP-System einführen.
Wer braucht ein HACCP Konzept?
Ein HACCP-Konzept ist im Lebensmittelbereich angesiedelt. Dabei sind die erzeugenden und verarbeitenden Betriebe ebenso gemeint, wie die Inverkehrbringer. Die gesetzlichen Vorgaben der zwingenden Vorhaltung eines solchen Konzepts betrifft beispielsweise Bäckereien, Lebensmittel-Einzelhandel, Gaststätten, Hotels, Metzgereien, Catering-Services bis hin zu Eisdielen.
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Was sind HACCP Grundsätze?
Das HACCP Konzept ist in verschiedene Grundsätze unterteilt. Zunächst müssen die möglichen Gefahren ermittelt werden. Hierzu ist eine Kontrolle vom Wareneingang oder der Produktion bis zur Ausgabe an den Kunden notwendig. Es werden Schätzungen vorgenommen, wie wahrscheinlich das Auftreten einer möglichen Gefährdung sein kann. Die Auswirkungen auf den Verbraucher müssen hierbei ebenso berücksichtigt werden, wie die Ermittlung der Risikohöhe. Aber auch die notwendigen Vorbeugemaßnahmen sind anzugeben.
Ebenso wird ein Entscheidungsbaum erstellt, der die kritischen Lenkungspunkte enthält. Meist handelt es sich hierbei um verschiedene Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel die Beauftragung eines Experten z.B. Kammerjäger Dortmund. Es werden Maßnahmen aufgezeigt, welche geeignet sind, eine mögliche Gefährdung auszuschließen. Ebenso müssen bestimmte Grenzwerte festgelegt werden. Diese bestimmen, ab wann ein Lebensmittel den kritischen Punkt zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erreicht hat. Häufig werden die Grenzwerte durch gesetzliche Vorgaben, wie zum Beispiel einzuhaltende Temperaturen, Kühlkette etc. festgelegt.
Sämtliche kritischen Kontrollpunkte müssen kontinuierlich von befähigten Fachleuten überwacht werden. Diese Messungen müssen dokumentiert und nachweisbar sein. In einem Betrieb ist es erforderlich, dass bestimmte Personen zu einer solchen Überwachung geeignet sind. Zu den HACCP Grundsätzen gehört es aber auch, dass mögliche Korrekturen festgelegt werden. Falls Grenzwerte nicht eingehalten werden können, muss geprüft werden, ob auf andere Weise eine Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers vermieden werden kann. Vielleicht reicht ja auch eine Nachbehandlung von Lebensmitteln aus. Falls aus bestimmten Gründen eine Nachbehandlung eines Lebensmittels nicht mehr möglich ist, dann muss dieses vernichtet werden. Eine Korrektur kann aber zum Beispiel auch durch eine weitergehende Schädlingsbekämpfung einhergehen.
Im Rahmen einer Verifizierung wird das gesamte System noch einmal kritisch beleuchtet. Ziel ist es, dass das HACCP Konzept immer auf dem neuesten Stand sich befindet. Für Unternehmer bedeutet dies zum Beispiel, dass sämtliche Verfahren mindestens einmal im Jahr, bei jeder Verfahrensänderung, auch bei Einführung neuer Produkte sowie bei technischen Produktionsveränderungen überprüft werden müssen. Eine Erneuerung ist auch dann angebracht, wenn es neue gesetzliche Vorgaben gibt.
Schließlich muss das HACCP-Konzept eindeutig dokumentiert werden. Somit können Unternehmer, die verantwortlichen Prüfer, aber auch Behörden im Falle eines Schadenereignisses jederzeit kontrollieren, ob die Grundzüge des HACCP-Konzeptes eingehalten worden sind. Die Art und Weise einer Dokumentation ist jedoch frei. Wichtig ist, dass darin die Verantwortlichen benannt werden, die verwendeten Analysemethoden, die Grenzwerte festgelegt werden sowie auf mögliche Korrekturmaßnahmen hingewiesen wird.
[amazon bestseller=“Schädlingsbekämpfung buch“ items=“1″]Was ist ein Schädlingsmonitoring?
Bei einem Schädlingsmonitoring handelt es sich um eine besondere Schädlingskontrolle, bei der vorbeugende chemische, biologische oder physikalische Bekämpfungsmaßnahmen eingesetzt werden. Wie auch beim HACCP für eine professionelle Schädlingsbekämpfung dokumentiert werden. Damit stellt das Schädlingsmonitoring einen wichtigen Baustein des Qualitätsmanagements eines Unternehmens dar.