Die Schweizer Gesundheitsvorsorge basiert auf einem dualen System aus Grund- und Zusatzversicherung, wobei die Franchise ein zentrales Element der Grundversicherung darstellt. Als Franchise bezeichnet man den festen Jahresbetrag, den Sie als versicherte Person bei medizinischen Leistungen selbst tragen. Diese Eigenbeteiligung ist rechtlich im Krankenversicherungsgesetz verankert und gilt für sämtliche Bürgerinnen und Bürger der Schweiz.
Das Besondere an diesem System: Alle Krankenkassen bieten in der Grundversicherung identische Leistungen an. Dies gewährleistet eine einheitliche Gesundheitsversorgung, unabhängig von Ihrer Wahl der Versicherungsgesellschaft. Die Franchise fungiert dabei als Steuerungsinstrument – sie fördert das Kostenbewusstsein der Versicherten und trägt zur Stabilisierung der Gesundheitskosten bei.
Höhe und Wahlmöglichkeiten der Franchise
Das Schweizer Gesundheitssystem bietet Ihnen bei der Franchise flexible Optionen: Die Spanne reicht von minimal 300 bis maximal 2.500 Schweizer Franken pro Jahr. Diese Wahlfreiheit ermöglicht es Ihnen, die Kostenbeteiligung an Ihre persönliche Situation anzupassen.
Ein wichtiger Aspekt: Je höher Sie Ihre Franchise wählen, desto niedriger fallen Ihre monatlichen Versicherungsprämien aus. Diese Regelung macht die höhere Franchise besonders interessant für Menschen mit seltenen Arztbesuchen und stabiler Gesundheit. Sie können dadurch erhebliche Einsparungen bei den Versicherungsbeiträgen erzielen.
Die Anpassung Ihrer gewählten Franchise ist einmal jährlich möglich. Diese Flexibilität erlaubt es Ihnen, auf veränderte Lebensumstände oder einen sich wandelnden Gesundheitszustand zu reagieren. Planen Sie etwa eine Operation oder erwarten Sie vermehrte Arztbesuche, können Sie Ihre Franchise für das kommende Jahr entsprechend reduzieren.
Kostenübernahme und Selbstbehalt
Nach dem Erreichen Ihrer gewählten Franchise beginnt die Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse. Allerdings tritt an dieser Stelle der Selbstbehalt in Kraft: Von den weiteren Behandlungskosten übernimmt die Versicherung 90 Prozent, während Sie einen Eigenanteil von 10 Prozent tragen.
Der finanzielle Schutz der Versicherten wird durch eine wichtige Regelung gewährleistet: Der jährliche Selbstbehalt ist auf maximal 700 Schweizer Franken begrenzt. Sobald Sie diese Obergrenze erreicht haben, übernimmt die Krankenkasse sämtliche weiteren medizinischen Kosten des laufenden Jahres vollständig.
Diese Systematik schafft ein ausgewogenes System: Ihre maximale jährliche Eigenbeteiligung setzt sich aus Ihrer gewählten Franchise plus dem gedeckelten Selbstbehalt zusammen. Bei der niedrigsten Franchise bedeutet dies etwa eine maximale Eigenleistung von 1.000 Franken pro Jahr (300 Franken Franchise plus 700 Franken Selbstbehalt).
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Praktische Anwendung der Franchise
Die konkrete Berechnung Ihrer Kostenbeteiligung folgt einem festgelegten Schema: Bei der ersten Arztrechnung des Jahres zahlen Sie zunächst den kompletten Betrag bis zur Höhe Ihrer Franchise selbst. Übersteigt eine Behandlung diese Summe, greift die prozentuale Kostenteilung.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das Prinzip: Bei einer Franchise von 300 Franken und einer Arztrechnung über 1.500 Franken teilen sich die Kosten wie folgt auf: Sie zahlen die ersten 300 Franken komplett, von den verbleibenden 1.200 Franken übernehmen Sie 10 Prozent (120 Franken). Die Versicherung trägt in diesem Fall 1.080 Franken.
Bei mehreren Behandlungen im selben Jahr ist die Berechnung des Selbstbehalts kumulativ – bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt. Erreicht die Summe Ihrer Selbstbehalte die 700-Franken-Grenze, passt die Krankenkasse die Kostenverteilung automatisch an. Diese Regelung verhindert eine finanzielle Überbelastung bei häufigen Arztbesuchen oder kostenintensiven Behandlungen.