Deutschland gilt zwar als Weltmeister im Recycling, dennoch scheint eine ordentliche Mülltrennung viele Menschen zu überfordern. Unwissenheit, Nachlässigkeit oder mangelnde Aufklärung tragen dazu bei, dass unklar ist, welcher Müll in welche Tonne gehört und wie es sich mit kritischem Sondermüll verhält. Die Folgen sind der Verlust von Rohstoffen, eine nicht zu unterschätzende Umweltverschmutzung und im Zweifel sogar Bußgelder. In diesem Artikel stellen wir Ihnen einige typische Fehler vor, die vermutlich jeder schon mal bei der Müllentsorgung gemacht hat.
Fehler 1: Batterien können bedenkenlos zum Restmüll gegeben werden
Egal, ob für die Fernbedienung vom Fernseher, den Radiowecker oder die elektrische Küchenwaage, Batterien finden sich in einer Vielzahl von Geräten. Sobald sie leer sind, werden sie nicht selten über den Hausmüll entsorgt – ein fataler Fehler! Denn Batterien enthalten schädliche Chemikalien, wie Quecksilber, Blei und Cadmium, die der Umwelt in erheblichem Maß Schaden zufügen und das Grundwasser regelrecht vergiften. Hinzu kommt, dass Batterien immer wieder für verheerende Brände auf Mülldeponien sorgen. Aufgrund der gravierenden Folgen kann das Entsorgen von Batterien im Hausmüll auch mit Geldstrafen bis zu 2.500 € geahndet werden.
Fehler 2: Leuchtmittel zählen prinzipiell zum Sondermüll
Die Annahme geht in die richtige Richtung, stimmt aber trotzdem nur zum Teil. Entscheidend für die richtige Entsorgung ist nämlich, aus welchen Bestandteilen das jeweilige Leuchtmittel besteht. Herkömmliche Glühbirnen, ebenso wie Halogenlampen, können dabei zum Restmüll gegeben werden. Da diese aufgrund des Siegeszuges der LED-Beleuchtung immer weniger werden, steigt der Anteil der Leuchtmittel, die eine Sonderbehandlung erfordern. LED-Leuchten können in vielen Elektronikmärkten, teilweise auch Drogerien und in jedem Fall auf Bau- oder Wertstoffhöfen abgegeben werden. So können die verbauten Materialien wiederverwendet werden. Selbiges gilt für Energiesparlampen, die allein schon wegen ihres Anteils an Quecksilber nicht zum Restmüll gegeben werden dürfen.
Fehler 3: Elektroschrott geht zurück zum Händler
Ja, allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Händler müssen ausgediente Elektronik nur dann zurücknehmen, wenn ihre Verkaufsfläche für Elektrogeräte größer als 400 Quadratmeter ist. Als Bemessungsgrundlage gilt also nicht die gesamte Verkaufsfläche! Online-Händler sind ebenfalls in der Rücknahmepflicht, wenn die Versand- und Lagerfläche mehr als 400 Quadratmeter beträgt. Alternativ zum Entsorgen können alte Elektrogeräte häufig repariert werden. Original-Ersatzteile finden Sie online bei FixPart. Noch eine Alternative stellen sogenannte Repair Cafés dar, bei denen Defekte sogar kostenlos behoben werden können.
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Fehler 4: Stoffreste können über die Altkleidersammlung entsorgt werden
Das geht, solange sie sauber und trocken sind. Im Gegensatz zu noch brauchbaren Kleidungsstücken, die am besten in einem verschnürten Sack in den Altkleidercontainer geworfen werden, sollten Stoffreste und Lumpen grundsätzlich lose und ohne Tüte im Container landen. Sinnvoll ist die Entsorgung über die Altkleidersammelstellen dennoch nicht. Da wahrlich kein Mangel an Lumpen und Stoffresten besteht, ist es besser, nicht mehr benötigte Textilien als Putzlappen im Haushalt zu verwenden und sie anschließend im Restmüll zu entsorgen.
Fehler 5: CDs in der gelben Tonne oder im Restmüll entsorgen
Weder noch. CDs, DVDs und Blu-rays gelten als Sondermüll und sollten entsprechend auf Wertstoffhöfen abgegeben werden. Vereinzelt stellen Gemeinden auch Wertstofftonnen auf, die ebenso für die Entsorgung der Datenträger genutzt werden können. Der Grund für die aufwändigere Entsorgung liegt im Polycarbonat, einem hochwertigen Kunststoff, der durch die Abgabe auf Wertstoffhöfen dem Recyclingkreislauf zugeführt werden kann. Enthalten CDs & Co. persönliche oder sensible Daten, können sie vorab zerkratzt oder zerschnitten werden, dies hat keine Auswirkungen auf den Recyclingprozess.
Fehler 6: Plastik gehört in den Gelben Sack
Nein, nicht ausnahmslos. Für den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne sind ausschließlich Verpackungen aus Plastik und Metall und Verbundstoffe vorgesehen. Das bedeutet, dass Verpackungen von Lebensmitteln, Getränken, Kosmetika und Haushaltsprodukten wie Plastikflaschen, Joghurtbecher, Konservendosen, Alufolie und Tetra Paks hier genau richtig sind – vorausgesetzt es befindet sich kein Inhalt mehr darin. Einwegkugelschreiber, Spielzeug, alte Zahnbürsten & Co. haben hier hingegen nichts verloren und sollten über den Restmüll entsorgt werden.