Seit dem Jahr 2015 kennzeichnet der Buchstabe „E“ auf dem amtlichen Kennzeichen umweltfreundliche Fahrzeuge in Deutschland. Diese zusätzliche Markierung folgt dem bereits etablierten System des H-Kennzeichens, das Oldtimer und historische Fahrzeuge ausweist. Bei der Wahl eines E-Kennzeichens müssen Sie die maximale Zeichenbegrenzung von acht Stellen berücksichtigen – diese Anzahl schließt den Buchstaben „E“ bereits mit ein. Das zusätzliche „E“ lässt sich sowohl bei der Erstzulassung als auch nachträglich beantragen.
Berechtigte Fahrzeuge
Drei Fahrzeugkategorien qualifizieren sich für ein E-Kennzeichen: An erster Stelle stehen batterieelektrische Fahrzeuge, die ausschließlich mit Strom betrieben werden. Auch Plug-in-Hybridfahrzeuge können das E-Kennzeichen erhalten, sofern sie zwei Kriterien erfüllen: Der CO₂-Ausstoß darf maximal 50 Gramm pro 100 Kilometer betragen, und die rein elektrische Reichweite muss mindestens 40 Kilometer umfassen. Die dritte Kategorie bilden Wasserstoff-Fahrzeuge mit Brennstoffzellentechnologie, bei denen durch eine chemische Reaktion Strom für den Antrieb erzeugt wird.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Beantragung eines E-Kennzeichens basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie können bei der Zulassungsstelle selbst entscheiden, ob Sie die zusätzliche Kennzeichnung wünschen. Die freien Kennzeichen prüfen und reservieren können Sie online. Wichtig für die Nutzung der damit verbundenen Privilegien: Die Markierung muss auf dem amtlichen Kennzeichen deutlich sichtbar sein. Ein rein optisch erkennbares Elektrofahrzeug – etwa ein Tesla – reicht für die Inanspruchnahme der Sonderrechte nicht aus. Die rechtliche Grundlage bildet ausschließlich das offizielle E-Kennzeichen, das Sie bei der Fahrzeugzulassung oder nachträglich beantragen können.
Vorteile und Privilegien
Mit einem E-Kennzeichen profitieren Sie von verschiedenen Sonderrechten im Straßenverkehr. In zahlreichen deutschen Großstädten wie München, Stuttgart und Hannover können Sie Ihr Fahrzeug kostenfrei parken – vorausgesetzt, Sie platzieren zusätzlich eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe. Die maximale Parkdauer beträgt dabei meist drei Stunden. Ein weiteres Privileg ist die Nutzung spezieller Verkehrswege: In Dortmund und Düsseldorf dürfen Sie mit E-Kennzeichen bereits auf ausgewiesenen Bus- und Umweltspuren fahren, wodurch Sie Verkehrsstaus umgehen können. Auch bei der Mautgebühr ergeben sich Vorteile: In Tschechien beispielsweise können Sie Ihr Elektrofahrzeug registrieren und von der Mautpflicht befreien lassen. An kostenlosen Ladestationen dient das E-Kennzeichen zudem als Legitimation für die gebührenfreie Stromversorgung.
Zusätzliche Vergünstigungen
Neben den verkehrsbezogenen Vorteilen können Sie mit einem E-Kennzeichen von weiteren finanziellen Anreizen profitieren. Ein bedeutender Aspekt ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote): Diese ermöglicht es Ihnen als Besitzer eines Elektrofahrzeugs, die eingesparten CO₂-Emissionen an quotenpflichtige Unternehmen zu verkaufen. Die THG-Quote stellt dabei einen jährlichen Zusatzverdienst dar, den Sie nach der Registrierung Ihres Fahrzeugs erhalten können.